Kirchgemeinde Ebikon

Jahresrechnung 2019

Freitag, 01. Mai 2020 Kirchgemeinde

 

Die Jahresrechnung 2019 der Kirchgemeinde Ebikon wurde von der Rechnungskommission am 19. März 2020 geprüft und am 1. April 2020 durch den Kirchenrat und die Rechnungskommission genehmigt. Die Unterlagen liegen ab heute zur Einsichtnahme auf.

 

erstellt von Kirchenrat Ebikon

Die Standorte sind:

  • Homepage Kirchgemeinde Ebikon
  • Geschäftsstelle (Dorfstrasse 7) 
  • Pfarreisekretariat (Dorfstrasse 11)
  • Pfarrkirche (Schriftenstand)

Die Rechnung ist während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Einen Kurzbericht zur Jahresrechnung können Sie im Pfarreiblatt Mai 2020 lesen.

 

Gemäss § 2 der Kirchgemeindeordnung und § 59 Abs. 1 lit. i. KGG wird die Jahresrechnung der Kirchgemeinde einschliesslich des Antrages des Kirchenrates zur Verwendung des Ertragsüberschusses unter Vorbehalt des fakultativen Referendums durch die Rechnungskommission genehmigt. Die Rechnungskommission hat die Jahresrechnung geprüft und genehmigt. Dieser Entscheid wird gemäss § 24 KGG rechtskräftig, wenn nicht innert 30 Tagen ab 1. Mai 2020 5 % der Stimmberechtigten (5‘827 Stand 1.1.2020 = 292 Personen) das Begehren stellen, die Rechnung sei der Kirchgemeindeversammlung oder der Urnenabstimmung zu unterbreiten.

 

Im Bericht des Synodalverwalters vom 19. September 2019 wird uns bestätigt, dass in der Rechnung des Vorjahres keine Mängel festgestellt wurden.

 

Kirchenrat Ebikon

Hugo Christen, Kirchmeier