Pfarrei St. Maria

Dorfstrasse 11

6030 Ebikon

Telefon 041 444 04 80
www.pfarrei-ebikon.ch

Friedhof Ebikon

Im Auftrag des Gemeinderates von Ebikon wird der Friedhof von der Friedhofsverwaltung geführt. Grundsätzlich sind Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen vorgesehen. Auf dem Friedhof Ebikon stehen verschiedene Grabstätten zur Auswahl. Bei einer kirchlichen Bestattung übernimmt die Pfarrei Ebikon die entsprechenden Aufgaben in Absprache mit den Angehörigen.

Angebote für die Grabwahl

Reihengräber

Das Reihengrab wird nebeneinander in zeitlicher Reihenfolge „der Reihe nach“ vergeben. Es besteht keine Einflussnahme auf die genaue Lage der Grabstelle. Reihengräber sind Einzelgräber. Nach Ablauf der Ruhezeit können diese Gräber in der Regel nicht verlängert werden, sondern werden eingeebnet und neu vergeben. Eine Nutzung über mehrere Generationen hinweg ist daher nicht möglich.

Gemeinschaftsgräber

In den Gemeinschaftsgräbern werden ausschliesslich Urnen aus Holz oder aus anderen natürlich zersetzbaren Materialien beigesetzt. Die Beisetzung erfolgt nach dem Friedhofsplan. Die Grabstelle wird nicht markiert. Eine Namensgravur der verstorbenen Person wird auf Antrag der Angehörigen gegen Leistung einer Gebühr durch die Friedhofsverwaltung veranlasst.

Urnengräber

Bei den Urnengräbern erfolgen die Bestattungen fortlaufend gemäss Friedhofsplan. Die Freihaltung einzelner Grabfelder innerhalb einer Reihe für eine spätere Bestattung ist nicht zulässig. Es können zwei Urnen im gleichen Urnengrab beigesetzt werden. Auf dem Friedhof stehen auch Urnengräber mit Wandplatten zur Verfügung.

Familienurnengräber

Die Bestattungen erfolgen fortlaufend nach dem Friedhofsplan. Die Konzessionsdauer beträgt 20 Jahre. Auf Antrag des Konzessionärs kann die Konzessionsdauer einmalig um maximal zehn Jahre verlängert werden. Im gleichen Urnengrab können mehrere Urnen beigesetzt werden. Die Konzessionsdauer wird bei weiteren Bestattungen nicht automatisch verlängert.

Familiengräber

Das Familiengrab berechtigt den Konzessionär unter Einhaltung der gesetzlichen Grabesruhe zu zwei Erdbestattungen. Urnen von Familienangehörigen können im Familiengrab beigesetzt werden. Die Konzessionsdauer beträgt 40 Jahre. Auf Antrag des Konzessionärs kann die Konzessionsdauer einmalig um maximal 20 Jahre verlängert werden.

Standort

Mehr Infos

Friedhofsverwaltung

Auf der Webseite der Gemeinde Ebikon finden Sie weitere Informationen der Friedhofsverwaltung ...
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